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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.

Sehr geehrter Reisegast,
Horizonte Motorcycle Tours and Rental, Inhaber Mathias Grill und Danila Portal, nachstehend HT abgekürzt, setzen unsere Erfahrung und unser Können ein, um Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und so reibungslos wie möglich abzuwickeln. Dazu tragen auch klare Vereinbarungen über Ihre und unsere Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Reisebedingungen treffen. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des Ihnen und uns, durch Ihre Buchung zustande kommenden Reisevertrages:

I. Abschluss des Reisevertrages
· Ihre Buchung (Reiseanmeldung) können Sie mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder per online Einschreibeformular auf unseren Internetseiten oder über ein Reisebüro vornehmen.
· Mit Ihrer Buchung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Im Regelfall erfahren Sie sofort, ob Ihre Buchung durch uns bestätigt werden kann. Sie sind jedoch an Ihr Vertragsangebot 7 Tage ab Zugang bei uns gebunden. Nach verstrichen dieser Frist, wird der Vertag als aufgelöst angesehen. Grundlage Ihrer Buchung sind unsere Reisebeschreibung in unserem Internetangebot, im Prospekt, etc. und alle ergänzenden Hinweise, und diese Reisebedingungen.
· Der Reisevertrag kommt durch die Buchungsbestätigung durch uns oder den eingeschalteten Reisevermittler zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei elektronischem Vertragsschluss (e-Mail, Internet) erfolgt Sie in Textform. Bei telefonischen Bestätigungen, die verbindlich sind, erhalten Sie nachfolgend unverzüglich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung.
· Weicht unsere Buchungsbestätigung von Ihrer Buchung ab, müssen sie die entsprechenden Reklamationen innerhalb 7 Tagen geltend machen. Falls nicht, stellt diese abweichende Bestätigung ein Vertragsangebot von uns an Sie mit dem geänderten Inhalt dar. Der Vertrag kommt in diesem Fall zu Stande, wenn Sie dieses Angebot durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder durch den Reiseantritt annehmen.
· Sie haben für die Verpflichtung von Mitreisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen.

II. Bezahlung
· Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) wird innerhalb 72 Stunden eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtreisepreises zahlungsfällig, welche innerhalb von 72 Stunden getätigt werden muß und die auf den Reisepreis angerechnet wird.
Wird die Anzahlung nicht innerhalb der festgelegten Frist getätigt, verliert die Buchungsbestätigung und der damit abgeschlossene Reisevertrag jegliche Gültigkeit.
· Die Restzahlung ist von Ihnen, soweit feststeht, dass die Reise nicht mehr unter den in Ziffer VII.2 genannten Voraussetzungen abgesagt werden kann, so zu leisten, dass sie uns oder der in der Buchungsbestätigung angegebenen Stelle 4 Wochen vor Reisebeginn gutgeschrieben ist.
· Stornokosten (Rücktrittskosten; siehe Ziffer V.) sind sofort zahlungsfällig.
· Gehen Anzahlung und/oder Restzahlung nicht fristgemäß ein, werden wir Ihnen eine Mahnung mit einer letzten Zahlungsfrist zukommen lassen. Erfolgt die Zahlung innerhalb dieser Frist nicht, können wir den Rücktritt vom Reisevertrag erklären und Ihnen Rücktrittskosten nach Ziffer V. dieser Bedingungen berechnen.
· Ab dem 31. Tag nach Erhalt der Buchungsbestätigung können wir auch ohne Mahnung Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fordern.
· Soweit HORIZONTE TOURS S.R.L bereit und in der Lage ist, die vereinbarten Reiseleistungen mängelfrei zu erbringen und Ihnen kein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht, können Sie ohne vollständige Bezahlung nicht die Inanspruchnahme der Reiseleistungen fordern.

III. Leistungen und Leistungsänderungen
· Unsere Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt unserer Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Informationen, Hinweise und Erläuterungen.
· Leistungsträger und Reisebüros und deren Mitarbeiter sind von uns nicht bevollmächtigt Zusicherungen und Auskünfte zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über unsere Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazustehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
· Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche Ihrerseits bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten, jedoch ohne Anspruch auf Entschädigungszahlungen jeglicher Art.

IV. Preisanpassung
HORIZONTE TOURS S.R.L behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere die Treibstoffkosten), Preiserhöhung der Leistungsträger, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
· Bei einer durch erhöhte Treibstoffkosten verursachte Erhöhung der Fahrtkosten, können die Erhöhungsbeträge auf den im Reisevertrag vereinbarten Preis proportional aufgeschlagen werden.
· Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für HORIZONTE TOURS S.R.L verteuert hat.
· Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 2 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
· Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat HORIZONTE TOURS S.R.L Sie innerhalb von 10 Tagen nach Entstehung der Preiserhöhung zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 30% sind Sie berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten.

V. Rücktritt vom Reisevertrag durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
· Sie können bis zum Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns, bzw. unserer deutschen Vermittlungsstelle.
· In jedem Fall des Rücktritts oder des Nichtantritts der Reise durch Sie stehen uns unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen vom Reisepreis pro Person zu:
· Gruppen-Tour
· bis 90 Tage vor Reiseantritt: 20%
· vom 89. bis 31. Tag vor Reiseantritt: 40%
· vom 30. bis 10. Tag vor Reiseantritt: 60%
· vom 9. bis 1. Tag vor Reiseantritt: 100%
· Mietmotorräder (ohne Tour)
· vom 30. bis 22. Tag vor Verleih: 30%
· vom 9. bis 1. Tag vor Verleih: 50%
· Um ein Motorrad zu mieten oder eine Tour zu buchen müssen die Bedingungen, die HORIZONTE TOURS S.R.L in einem Protokoll zur Vermietung im voraus ausgibt, ausnahmslos erfüllt sein.
· Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten Versicherung wird dringend empfohlen.
· Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Katalogtermine liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Hotelunterkunft, der Verpflegungsart vorgenommen (Umbuchung) so erheben wir, falls die Umbuchung möglich ist und durchgeführt werden kann, bis 50 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von bis zu 5% des Reisepreises. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

· Sie haben das Recht, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Soweit HORIZONTE TOURS S.R.L hierfür nicht ein nur geringer Aufwand entsteht, beträgt unser Bearbeitungsentgelt hierfür US$ 50,-. VI. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
· Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Wir bemühen uns jedoch um eine Erstattung durch die Leistungsträger und bezahlen an Sie dadurch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie uns von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich zurückerstattet worden sind.
VII. Rücktritt, Absage der Reise und Kündigung durch HT.
· HORIZONTE TOURS S.R.L kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten oder die gülrigen Verkehrsregeln mißachten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis.
· HORIZONTE TOURS S.R.L kann bis 4 Wochen vor dem Reiseantritt bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
· HORIZONTE TOURS S.R.L ist verpflichtet, Ihnen gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, nicht durchgeführt werden kann.
· Sie können bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn HORIZONTE TOURS S.R.L in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise uns gegenüber geltend zu machen.
· Für den Fall, daß höhere Gewalt und Umstände die nicht von HORIZONTE TOURS S.R.L verschuldet sind oder vorzusehen waren, eine Durchführung der vertraglich vereinbarte Reise unmöglich machen, kann HORIZONTE TOURS S.R.L von dem Reisevertrag bis 24 Stunden vor Beginn der Reise zurücktreten. Sie können bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn HORIZONTE TOURS S.R.L in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Außerdem haben Sie das Recht auf volle Rückerstattung des Reisepreises, jedoch kein Recht auf Entschädigungszahlungen unsererseits jeglicher Art.
· Die Teilnahme des Reiseorganisators in seiner Funktion als Reiseleiter bei der gesamten Reise ist zwingend notwendig für die Durchführung der Reise. Im Falle das der Reiseorganisator nicht in seiner Funktion als Reiseleiter durch ihm nicht zu verschuldende Verhinderungen wie Krankheit, Verletzung, Tod etc. teilnehmen kann, wird dies den Reiseteilnehmern so früh wie möglich mitgeteilt und der Reisevertrag wird aufgelöst, wobei der Reisorganisator den gesamten Reisepreis zurück zu erstatten hat, Siejedoch kein Recht auf Entschädigungszahlungen unsererseits haben.

VIII. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
· Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation durch HORIZONTE TOURS S.R.L bedingt sind.

IX. Ihre Pflichten als Reiseteilnehmer
· Ihre gesetzliche Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei unseren Reisen dahingehend konkretisiert, dass Sie verpflichtet sind, auftretende Mängel unverzüglich unserer Reiseleitung oder unserer örtlichen Agentur anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Über deren Erreichbarkeit informieren wir Sie in den Reiseunterlagen.
· Unsere Reiseleiter, unsere Leistungsträger und unsere Agenturen sind nicht bevollmächtigt, Mängel oder Ansprüche in unserem Namen anzuerkennen.
· Wird die Reise infolge eines von HORIZONTE TOURS S.R.L verschuldeten Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn wir bzw. unsere Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur) eine von Ihnen bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns oder unseren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.
· Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den von uns erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, haben Sie ausschließlich nach Reiseende und zwar innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber HORIZONTE TOURS S.R.L geltend zu machen. · Die Geltendmachung kann fristwahrend nur HORIZONTE TOURS S.R.L gegenüber unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.

X. Beschränkung unserer Haftung
· Unsere vertragliche Haftung für Schäden Ihrerseits ist auf die Hälfte des Reisepreis beschränkt, soweit die Schäden nicht von Ihnen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. In diesem Falle übernimmt HORIZONTE TOURS S.R.L keinerlei Haftung.
· Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Flüge, die nicht Bestandteil der im Katalog ausgeschriebenen Reise sind, fakultative Landausflüge oder Besichtigungen usw.).

XI. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
· Ihre Ansprüche gegenüber HORIZONTE TOURS S.R.L, gleich aus welchem Rechtsgrund verjähren nach 30 Tagen ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum.
· Eine Abtretung jedweder Ansprüche Ihrerseits aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

XII. Rechtswahl und Gerichtsstand
· Die Zuständigkeit bei Streitigkeiten und Anspruchserhebungen fällt ausschließlich den zuständigen argentinischen Gerichten der Provinz Salta, des Departments Capital, zu. Die Parteien verzichten auf jegliche Gerichtsbarkeit außerhalb der genannten argentinischen Gerichte. Die Parteien setzen den gültigen juristischen Wohnsitz auf den im Reisevertrag genannten Wohnsitz fest.
· Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen HORIZONTE TOURS S.R.L und Ihnen findet ausschließlich argentinisches Recht Anwendung. Dies gilt auch für Art und Höhe etwaiger Ansprüche.
· Reiseveranstalter: Horizonte Tours S.R.L.
· Manager: Mathias Grill
· Addresse: Gauchos de Güemes s/n
· 4401 Vaqueros, Salta
· Argentina
· Telefon: +54-(0)387-4901374
· Fax: +54-(0)387-4901374
· Mobil: +54-(9)387-4525864
· e-mail: info@horizonte-tours.com

Argentinien T +54 387 4901374 M +54 9387 4525864 | Deutschland T +49 (0)1786958636 | Spanien M +34 661084410

Gauchos de Güemes, s/n · 4401 Vaqueros · Salta · Argentina

E: info@horizonte-tours.com


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